Tarifverträge handeln in Deutschland Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aus. In diesen können die Verhandlungspartner die Arbeitsbedingungen für die Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren. 53 Prozent der deutschen Arbeitnehmer arbeiten aktuell unter den Bedingungen eines Tarifvertrages.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
Es gibt zwei Kriterien, nach denen man Tarifverträge unterscheidet. Zum einen ist das die Frage, was in einem solchen Vertrag geregelt wird. Geht es um Lohn, Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Abfindungen, spricht man von Lohn- oder Gehaltstarifverträgen. Diese Vereinbarungen handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber meist alle ein bis drei Jahre neu aus.
Außerdem gibt es noch Rahmentarifverträge. In diesen werden meist allgemeinere Fragen geklärt, etwa wie lange die Probezeiten sind, welche Kündigungsfristen gelten und welche Pausenregeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer einhalten müssen. Diese Rahmentarifverträge gelten meist deutlich länger und werden nur nach Bedarf neu ausgehandelt.
Das zweite Unterscheidungskriterium ist, wer genau den Vertrag abgeschlossen hat. Auf Arbeitnehmerseite muss das immer eine Gewerkschaft sein, auf Arbeitgeberseite können aber sowohl Verbände als auch einzelne Betriebe verhandeln. Bei Verbänden spricht man von einem Flächentarifvertrag, bei Einzelunternehmen von einem Haustarifvertrag. Der letztere gilt entsprechend auch nur in dieser Firma, wohingegen der Flächentarifvertrag für alle Mitglieder des Verbandes bindend ist.
Wann gilt ein Tarifvertrag für mich?
Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis, wenn Sie Mitglied in der Gewerkschaft sind, die diesen ausgehandelt hat und Ihr Arbeitgeber sich mit dieser geeinigt hat. Aber auch wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie unter Umständen von einem Tarifvertrag profitieren.
Sie können das etwa explizit mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren. Einigen Sie sich darauf ist es auch egal, ob Sie Gewerkschaftsmitglied oder Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist.
Zu guter Letzt kann auch der Bundesarbeitsminister einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Das tut er meistens, wenn trotz Tarifverhandlungen die Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche nicht einheitlich sind. Ist das in ihrer Branche geschehen, dann gilt der Tarifvertrag automatisch für Ihr Arbeitsverhältnis, egal ob Sie in einer Gewerkschaft sind oder Ihr Arbeitgeber den Vertrag mit ausgehandelt hat.
Kann mein Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag abweichen?
Ob Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag abweichende Vorgaben machen darf, hängt davon ab, inwieweit dieser für Sie gilt. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind oder der Vertrag allgemeingültig ist, dann geht das nicht. Lediglich wenn die Änderungen Sie als Arbeitnehmer am Ende besser stellen, ist es ausnahmsweise möglich. Anders sieht es aus, wenn Sie sich im Arbeitsvertrag darauf geeinigt haben, dass der Tarifvertrag gilt. Wenn Sie nicht in der Gewerkschaft sind und der Tarifvertrag nicht allgemeingültig ist, dann sind Abweichungen erlaubt. Diese kann der Arbeitgeber aber nur mit Ihrem Einverständnis vornehmen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Sie ein Tarifvertrag gilt, sollten Sie im Besten Fall stets die Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

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