Im Maßnahmen-Mix der deutschen Bundesregierungen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus sind eine Reihe von Unterstützungen für die bundesweite Bereiche der Kultur enthalten.
Seit dem 15. Mai 2020 dürfen sich Kunst- und Kultur-Liebhaber freuen, denn die ersten Lockerungen sind in Kraft getreten. So können Führungen und Workshops mit maximal zehn Teilnehmern, unter Einhaltung der bekannten Regelungen, wieder stattfinden. Bundesmuseen und die Nationalbibliothek nehmen ihren Betrieb ebenfalls schrittweise wieder auf.
Darüber hinaus können Geschäftslokale für den Verkauf von Waren, unter Einhaltung der Schutzbestimmung, endlich wieder öffnen. Darunter fallen unter anderem: Galerien, Buchhandlungen, Künstler*innenbedarf und noch einige mehr.
Neben den aktuellen Lockerungen hat die Bundesregierung ein Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Virus-Folgen für den Kulturbereich verabschiedet. Darin wird folgendes festgelegt:
1. 4 Milliarden Euro für Soforthilfe
2. 9 Milliarden Euro für Garantien und Haftungen
3. 15 Milliarden Euro für besonders betroffene Branchen
4. 10 Milliarden Euro Steuerstundungen und Steuerherabsetzungen
